Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger

Ein weiterer Schritt zur politischen Partizipation und der daraus resultierenden Mitgestaltung wurde 1994 erreicht, als die EU-Richtlinie verabschiedet wurde, die das aktive und passive Kommunalwahlrecht der Unionsbürger im jeweiligen Wohnsitzstaat zusichert. Zum ersten Mal konnte dieses Wahlrecht von den EU-Bürgern in Baden-Württemberg bei der Kommunalwahl am 24. Oktober 1999 ausgeübt werden und zum zweiten Mal am 13. Juni 2004.

Die Chance, die nächste Umgebung unmittelbar zu beeinflussen, öffnet sich denjenigen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich als Kandidaten zur Verfügung stellen. Die ausländischen Kandidaten sollten darauf achten nicht zu Wahlkämpfer und Politiker für Ausländerfragen degradiert zu werden, sondern sie sollten ihr Wissen und ihre Kompetenz für das Gemeinwohl einsetzen. Dies würde einer Stigmatisierung entgegentreten und es wären formelle Voraussetzungen für eine konstruktive Einmischung und Beteiligung gegeben. Die Herausforderung an die deutschen und nicht-deutschen Kommunalpolitiker besteht darin, die multikulturelle Realität als kommunale Verantwortung und kommunale Gestaltungsaufgabe gemeinsam zu begreifen.

polis