Der Internationale Ausschuss (der Stadt Ulm)

Der Internationale Ausschuss der Stadt Ulm hat durch die Urwahl der ausländischen Vertreter im Prinzip eine höhere demokratische Legitimation und auch mehr Kompetenz als der vorangegangene Ausschuß und frühere Ausländerbeirat erhalten. Er ist ausdrücklich in die Kommunalpolitik integriert, indem er im Rahmen von Gemeindeordnung und Kommunalverfassung als Gremium des Gemeinderates gilt. Beschlüsse des Ausländerausschusses haben dennoch nach wie vor nur empfehlenden Charakter, seine Aufgabe besteht darin, den Gemeinderat zu beraten und Anregungen weiterzugeben. Die Position der ausländischen Mitglieder wurde vor zwei Jahren durch die Erweiterung der Teilnahme an beschließenden Ausschüssen verstärkt, diese sind der Fachbereichsausschuß Jugend, Familie und Soziales und der Fachbereichsausschuß Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Leider wurde, politisch gewollt, nur der rein soziale Aspekt beachtet. Auch in der Wohnwelt sind Ausländer unmittelbar betroffen von Verkehrspolitik, Wohnungspolitik, Umweltpolitik oder Flächengestaltung, dennoch wurde dem Wunsch für eine Vertretung im Fachbereichsausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt nicht entsprochen.

Angesichts der rechtlichen, politischen und sozialen Benachteiligung der Ausländer, angesichts der nach wie vor schwachen Stellung des Ausländerausschusses kommt es darauf an, die Arbeit dieses Gremiums als bisher einzige kommunal institutionalisierte und demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Ausländer insgesamt zu stärken. Ein positiver Wille aller zur Gestaltung der Integration, interkulturelle Politik und interkulturelle Verständigung ist notwendig um reale Probleme aus der Welt zu schaffen, die das Zusammenleben beeinträchtigen, und gegenseitiges Verstehen zu ermöglichen. Dazu ist die disziplinierte Arbeit aller Mitglieder und die Suche nach Gemeinsamkeiten nötig und nicht das Trennende. Die ausländischen Vertreter in Ulm besitzen keine Neigung zur vorrangigen Beschäftigung mit internationaler Politik aus nationaler Motivation heraus, eine Einstellung, die leider nicht in allen Kommunen vorhanden ist.

Mit dem kommunalen Wahlrecht für die Europäischen Bürger besteht die Gefahr einer Abwertung oder sogar einer Abschaffung des Internationalen Ausschusses. Sollten die EU-Ausländer von den Wahlen des Internationalen Ausschusses ausgeschlossen werden – was aus rechtlicher Sicht nicht zwingend ist – wird sich dieses Organ endgültig zu einer Rumpfvertretung entwickeln. Der Ausländerausschuß als institutionelle Interessenvertretung darf nicht geschwächt oder gar abgeschafft werden. Es geht auch darum, den Internatinalen Ausschuss nicht als Politikersatz oder Alibi, sondern als ernstzunehmenden Faktor der kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse, nicht als lästig oder minderwertig, sondern als möglichst gleichwertig gegenüber anderen Vertretungen wahrzunehmen und zu behandeln.

polis