Zurück zu den Tonscherben

kassandra

Kontrolle und Nachprüfbarkeit von Wahlcomputern ist nicht gegeben, so die Verfassungsrichter: „Ein Wahlverrfahren, in dem der Wähler nicht zuverlässig nachvollziehen kann, ob seine Stimme unverfälscht erfasst und in die Emittlung des Wahlergebnisss einbezogen wird und wie die insgesamt abgegebenen Stimmen zugeordnet und gezählt werden, schließt zentrale Verfahrensbestandteile der Wahl von der öffentlichen Kontrolle aus und genügt daher nicht den verfasssungsrechtlichen Anforderungen.“

Endlich, die erhoffte Ohrfeige für das Bundesinnenministerium für die schwammige Verordnung für Wahlgeräte. Verlässige Nachprüfbarkeit, verlässliche und nachträgliche Kontrolle waren nicht geregelt und dadurch nicht möglich. Auch wenn die Abstimmung mit Tonscherben im alten Athen zur Verbannung geführt hatte, hat sich die Stimmabgabe seitdem prinzipiell nicht geändert. Das sollte auch so bleiben!