Cross-Border-Leasing

Die Entscheidung des Gemeinderats im Frühsommer, das Ulmer Kanalnetz langfristig zu vermieten ist in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert worden. Zur Erinnerung: Cross-Border-Leasing bedeutet die Vermietung einer wertvollen kommunalen Anlage an einen ausländischen Investor über 99 Jahre. Zeitgleich mietet die Stadt die Anlage für 30 Jahre wieder zurück und kann danach endgültig zurück erwerben. Der Investor erhält das Nutzungs- nicht das Eigentumsrecht und kann dadurch einen Steuervorteil in den USA, erzielen. Also eine vom amerikanischen Staat geförderte Möglichkeit für Investoren ihre Steuern zu senken. Diesen Vorteil teilt sie mit der EBU als Betreiberin unseres Kanalnetzes, diese gibt den Vorteil an die Gebührenzahler weiter.

Die breite Diskussion über das Für und Wider spiegelt sich auch im Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion wider: sechs Befürworter standen fünf Ablehnern gegenüber. Wir waren uns einig, dass unser Kanalnetz in seinem Wert erhalten bleibt, dass die Verträge rechtlich zulässig sind und dass die Vereinbarung einen finanziellen Vorteil für die Gebührenzahler über 30 Jahre bringt.

Lediglich in der Einschätzung des „Restrisikos“ waren wir uns nicht einig. Haupteinwand war das Argument der Gefahr einer sich ändernden Gesetzgebung, z. B. hinsichtlich US-Quellensteuern. Oder etwa das Risiko, dass die Banken, die die Geldsumme treuhänderisch verwalten an Bonität verlieren oder in Konkurs fallen. Des Weiteren würde ein Vertragsabschluß Generationen von Bürgern und Stadträten binden, auch dies ein Grund für Skepsis.

Am Ende der Beratungen galt es zu entschieden, ob die Vorteile die möglichen Risiken und Auswirkungen der Transaktion überwiegen. Eine Entscheidung, die am Ende jeder Stadtrat für sich treffen musste.

polis